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Wichtiges zu den Auktionen

Fragen zum Ablauf

Besichtigung

Wir freuen uns über Ihren Besuch bei unserer Besichtigung. Sie können montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in aller Ruhe die für Sie interessanten Lose eingehend besichtigen.

Die Besichtigung von Rücklosen startet donnerstags nach der Auktion und endet am Freitag in der darauffolgenden Woche, hier können Sie in aller Ruhe von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr besichtigen und Ihre Lose ggf. gleich mitnehmen.

An den ersten drei Tagen nach der Auktion bleibt unser Haus für die umfangreichen Versandarbeiten geschlossen, hier ist weder Abholung noch Besichtigung möglich. Wir bitten um Verständnis.

In beiden Fällen empfehlen wir Ihnen sich telefonisch im Sekretariat anzumelden. Wir halten Ihnen dann einen Platz frei und bereiten Ihre Lose schon vor. Sollten Sie zu den o. g. Zeiten nicht besichtigen können, rufen Sie uns gern an. Wir werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Losauskünfte/Scananforderungen/Ansichtssendungen

Sie schaffen es zeitlich nicht zur Besichtigung vorbeizukommen oder wohnen zu weit entfernt?

Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gerne weitere Auskünfte zu den Auktionslosen. Gern sind wir auch bereit Ihnen weitere Scans/Bilder unserer Lose zuzuschicken.

Bitte bedenken Sie aber, dass der Aufwand bei Sammlungen und Posten im Verhältnis stehen muss. Wir können schlecht für ein 50,-- Euro-Los Dutzende oder gar hunderte Bilder anfertigen.

Gern können Sie sich telefonisch unter unserer Telefonnummer melden, eine E-Mail an info@veuskens.de schreiben oder auch unkompliziert über WhatsApp unter unserer Festnetznummer eine Anfrage stellen.

Gegen Kostenersatz können wir Ihnen gerne Einzellose auch im Original zusenden. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief mit ihrem Absender und den entsprechend gewünschten Losnummern. Telefonische Anforderungen sind leider aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass dieser Service nur bis kurz vor der Besichtigungszeit und auch nur für Einzellose möglich ist.

Auktionsablauf/Zuschlagserteilung

Unsere Haupt-Auktionen finden grundsätzlich komplett als Saalauktion statt. Der Münz-Bereich sowie die Briefmarken-Sammlungen versteigern wir zusätzlich als Live-Auktion über das Internet. Sollten Sie sich unsicher sein, in welchem Block Ihre Lose versteigert werden, dann fragen Sie bitte nach.

Die Versteigerungen beginnen pünktlich zu den angegebenen Uhrzeiten, es wird zügig versteigert. Eine genaue Uhrzeit, wann welches Los dran ist, lässt sich verständlicherweise nicht treffen, da diese sehr von der Auktionsbeteiligung abhängt.

Gebotslose starten bei 15,-- Euro, darunter erfolgt kein Zuschlag, diese werden zum Höchstgebot zugeschlagen. Alle anderen Lose werden interessewahrend versteigert. Dieses bedeutet, dass auch bei einem hohen Gebot der Zuschlag entsprechend eine Stufe über dem letzten Gebot erfolgt, ohne Gegenbieter sogar zum Ausruf. Bei gleich hohen Geboten wird in Reihenfolge des Einganges zugeschlagen.

Alle Lose können auch während der Versteigerung (bis sie dran sind) weiter besichtigt werden. Nach erfolgreichem Zuschlag können die Lose gegen entsprechende Bar- oder EC-Zahlung gleich mitgenommen werden.

Telefonisches Mitbieten während der Auktion ist bei uns ab einem Ausrufpreis von 400,-- Euro möglich. Bitte teilen Sie uns hierfür, bis spätestens am Vorabend der Auktion um 18:00 Uhr schriftlich mit, welche Lose Sie bieten wollen und geben uns Ihre Telefonnummer mit an. Eine Gewähr für das Zustandekommen dieser Verbindung können wir allerdings nicht übernehmen. Gebote am Telefon starten mit dem Ausrufpreis, sollten keine weiteren Gebote vorliegen, erfolgt der Zuschlag automatisch.

Das Bieten über unseren Onlinekatalog ist für alle Beteiligten sehr bequem und einfach. Sie suchen sich einfach Ihre Lose aus, geben Ihr jeweiliges Maximalgebot ein, kontrollieren noch einmal Ihren Warenkorb und brauchen diesen dann nur an uns abschicken. Sie bekommen nach erfolgreichem Absenden vom System eine Bestätigungsemail. Sollte diese nicht eintreffen, bitten wir Sie den Erhalt Ihrer Gebote bei uns noch einmal nachzufragen.

Schriftliches Bieten ist per Brief, Gebotsformular, Fax oder E-Mail möglich. Bitte vermerken Sie, wenn Sie keinen Vordruck verwenden, auf jeden Fall Ihren Absender, Ihre Lose und Ihr jeweiliges Höchstgebot. Eine automatische Empfangsbestätigung erfolgt hier nicht.

Falls Sie nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können/wollen und auch nicht die sonstigen Gebotsabgabe-Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sich auch durch einen Agenten/Kommissionär im Saal vertreten lassen. Diese Vertretung nimmt Ihre Gebote gegen eine geringe (durch Sie zu bezahlende) Gebühr persönlich wahr, als wenn Sie anwesend wären. Auf unseren Auktionen sind üblicherweise folgende Kommissionäre anwesend:

Firma Lorenz Kirchheim

Telefon: ++49 (0) 40 / 64532545 

Fax: ++49 (0) 40 / 64532241

E-Mail: lorenz.kirchheim@t-online.de

 

Firma Dr. Peter Müller

Telefon: ++49 (0) 6591 / 65440 

Fax: ++49 (0) 6591 / 954499

E-Mail: peter@mueller-muellenborn.de

 

AGB / Versteigerungsbedingungen

  1. Der Versteigerer handelt in fremden Namen und für fremde Rechnung. Der Versteigerer ist berechtigt, die Rechte des Einlieferers aus dessen Auftrag und aus dem Zuschlag im Namen des Einlieferers geltend zu machen. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer zustande. Der Versteigerer ist auf Verlangen des Einlieferers oder des Erwerbers zur Namhaftmachung des jeweils anderen Vertragspartners rechtlich verpflichtet. Es wird grundsätzlich in einer öffentlich zugänglichen Saal-Auktion versteigert.

  2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung - unter Wahrung der Interessen der Einlieferer - Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

  3. Die zur Versteigerung kommenden Waren können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Für die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen wird vom Versteigerer keine Garantie im Rechtssinne übernommen. Bei Sammellosen beziehen sich die dazu gemachten Angaben nicht auf eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit im kaufrechtlichen Sinne. Der Auktionator übernimmt auch keinerlei Garantie für einzelne Marken und deren Qualitäten, wenn diese aus Sammellosen stammen. Formulierungen wie "postfrisch" oder "komplett" geben den Eindruck von Stichproben wieder, sind aber keinerlei Zusicherung. Die Beschreibungen bei Sammellosen sind daher unverbindlich und können nicht Gegenstand von Reklamationen sein. Sie sind jedoch in jedem Fall mit großer Sorgfalt ermittelt bzw. überprüft worden. Alle Sammellose werden nur so versteigert, wie sie sind. Bei Einzellosen kann der Käufer, der Unternehmer ist, den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in Anspruch nehmen, wenn dieser seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Der Versteigerer wird aber bei begründeten Beanstandungen, die ihm spätestens drei Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden, innerhalb einer Frist von 12 Monaten seine Mängelansprüche gegen den Einlieferer geltend machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme erstattet er dem Käufer den Kaufpreis, einschl. Aufgeld; ein weitergehender Anspruch, auch auf Erstattung von Prüf- und Portoauslagen oder Zinsen, ist ausgeschlossen. Lediglich im Falle einer Fälschung oder Verfälschung erstattet der Auktionator die Kosten eines BPP-Prüfers.

  4. Der Zuschlag erfolgt an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei Vorbehaltszuschlägen ist der Bieter bis zur Klärung mit dem Einlieferer an sein Gebot gebunden, mindestens jedoch sechs Wochen; das gleiche gilt bei Abgabe von Untergeboten und für Erwerbe im Nachverkauf.

  5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Ware wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen.

  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Ware ist sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls der Erwerber Versendung wünscht, geht sie auf seine Kosten. Falls der Erwerber Unternehmer ist, geht die Gefahr in diesem Falle bereits mit der Übergabe an den Spediteur oder eine sonst zum Versand bestimmte Person oder Anstalt über.

  7. Der Versteigerer erhält vom Käufer eine Provision von 22 % des Zuschlagpreises. Das Porto und die Versicherungspauschale werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nur auf die Nebenkosten (Aufgeld, Porto usw.) berechnet, weil in diesen Fällen eine reine Vermittlungsleistung erbracht wird. Für Vermittlungsleistungen an ausländische Kunden wird keine Umsatzsteuer berechnet, wenn es sich um Geschäftskunden handelt. Die Unternehmereigenschaft muss durch Angabe der USt.-Identnummer und der Firmenanschrift angemeldet werden. Während der Auktion ausgestellte Rechnungen gelten nur vorbehaltlich einer Nachprüfung auf Irrtümer.

  8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig. Die Zahlung ist in bar, durch Überweisung, mit EC- oder Kreditkarte oder durch bankbestätigten Scheck möglich. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen sieben Tagen nach Rechnungszustellung fällig. Längere Zahlungsziele sind vor Gebotsabgabe mit der Geschäftsleitung abzuklären und gelten nur nach schriftlicher Bestätigung als akzeptiert. Zahlungsziele auf Edelmetalle sind nicht möglich.

  9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Ware in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen eventuellen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.

  10. Schriftliche Kaufgebote und solche per E-Mail werden stets interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Best- oder Höchstgebote werden bis zum fünffachen Ausrufpreis mitgesteigert. „Gebots“-Lose werden zum Höchstgebot zugeschlagen und können nicht mit in eine eventuelle Kaufpreisbegrenzung bzw. Gebotslimitierung einbezogen werden. Gebote auf "Gebot"-Lose werden auch in solchen Fällen davon unabhängig ausgeführt. Mindestgebot bei Gebotslosen ist 15,-- Euro, darunter erfolgt kein Zuschlag. Gebote mit „von bis“-Notierung sind nicht möglich und werden mit der Obergrenze im Buch erfasst. Kunden, die während der Auktion telefonisch mitbieten möchten, müssen mindestens den Schätzpreis bieten und schriftlich vor der Auktion einen Auftrag erteilen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit führt der Versteigerer den Auftrag zum Schätzpreis aus. Bei Telefon-Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr für das Zustandekommen der Verbindung.

  11. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebung, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichtserstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch).

  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Hildesheim. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

  13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. Die Bestimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden darauf keine Anwendung.

Versandkosten

Unsere Porto- und Versandpreise sind transparent. Als service- und kundenorientiertes Unternehmen verdienen wir nicht am Versand, sondern stellen nur die Selbstkosten für Porto, Verpackungen, Versandaufwand und Versicherung in Rechnung. Folgende Preise berechnen wir daher an Sie weiter:

  • Einzellose unter 1.000,-- Euro Rechnungswert
    8,50 Euro

  • Einzellose über 1.000,-- Euro Rechnungswert
    9,50 Euro

  • Je Paket bis 31 kg unter 1.000,-- Euro Rechnungswert
    11,50 Euro

  • Je Paket bis 31 kg über 1.000,-- Euro Rechnungswert
    13,50 Euro

  • Einzellose ins Ausland unter 1.000,-- Euro Rechnungswert
    9,00 Euro

  • Einzellose ins Ausland über 1.000,-- Euro Rechnungswert
    10,00 Euro

  • Je Paket in die meisten EU-Länder
    20,00 Euro

  • Übersee je nach Gewicht und Zollaufwand

 

Zahlungsarten

Sie können bei unseren Auktionen wie folgt zahlen:

  • EC-Cash
  • Bar
  • Scheck
  • Überweisung
  • MasterCard (gegen Gebührenübernahme)
  • VISA (gegen Gebührenübernahme)